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Aus: Ausgabe vom 19.07.2018, Seite 5 / Inland

Gericht schränkt Sonntagsöffnung ein

Greifswald. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat die sogenannte Bäderregelung zur Ladenöffnung an Sonntagen in Ferienorten Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch aus formalen Gründen gekippt. Demnach ist die Rechtsgrundlage für die Verordnung nicht richtig zitiert worden. Die Läden bleiben in diesem Sommer zunächst aber wie bislang geöffnet. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen das Land geklagt, weil ihr die seit Januar 2016 geltende Regelung hinsichtlich des Warensortiments und der Anzahl der Orte zu weit ging und sie mit der Vorgabe den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe unterlaufen sah. (dpa/jW)