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Aus: Ausgabe vom 11.07.2018, Seite 15 / Antifaschismus

36 Verfahren wegen Hetze bei Pegida

Dresden. Sachsens Justizbehörden haben in den vergangenen vier Jahren drei Dutzend Strafverfahren gegen Redner und Teilnehmer von Pegida-Veranstaltungen wegen Volksverhetzung oder Beleidigung eingeleitet. Das geht aus einer Aufstellung des Justizministeriums in Dresden hervor, die auf Anfrage des Landtagsabgeordneten André Schollbach (Die Linke) vorgelegt wurde. Der Liste zufolge waren seit Entstehen der islamfeindlichen Bewegung Ende 2014 bei acht Anlässen Redner wegen ihren Ausführungen ins Visier der Ermittler geraten, wie die Dresdner Neuesten Nachrichten (Onlineausgabe) am Freitag berichteten. Allerdings seien die meisten Verfahren eingestellt worden, weil aus Sicht der Staatsanwälte kein hinreichender Tatverdacht bestand. In zwei dauern die Ermittlungen noch an.

In 28 weiteren Fällen hatten sich die Vorwürfe gegen Teilnehmer der Kundgebungen gerichtet. Die fielen laut Ministerium vor allem mit Beleidigungen auf – unter anderem gegen Teilnehmer von Gegenprotesten. In fünf Fällen seien von der Staatsanwaltschaft Strafbefehle beantragt worden. Doch nicht immer blieb es bei Beleidigungen. Am 19. Juni des vergangenen Jahres war es beispielsweise am Rande einer Pegida-Veranstaltung zu einem Angriff auf Gegendemonstranten gekommen. Ein 24jähriger attackierte dabei einen 48 Jahre alten Teilnehmer eines solchen Protests, auch eine Frau, die zu Hilfe eilen wollte, ging er an. (jW)

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