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Aus: Ausgabe vom 28.03.2018, Seite 15 / Antifaschismus

Rechtsstreit um NPD in Wetzlar

Wetzlar. Mit der Weigerung der Stadt Wetzlar, der neofaschistischen NPD die Stadthalle für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu stellen, muss sich jetzt die Kommunalaufsicht befassen. Das Bundesverfassungsgericht forderte am Montag das zuständige Regierungspräsidium Gießen auf, »den Vorfall aufzuklären, notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen und das Gericht unverzüglich davon zu unterrichten«. Das Gericht hatte am Samstag angeordnet, dass Wetzlar seine Stadthalle der NPD vermieten müsse. Trotz dieser höchstrichterlichen Entscheidung hielt die Stadt an ihrem Nein fest und verwies darauf, dass die NPD nicht die nötigen Auflagen unter anderem zum Versicherungsschutz erfüllt habe. Die Kommune vertrat auch am Montag die Meinung, sie habe der NPD am Wochenende zu Recht den Zutritt zu ihrer Veranstaltungshalle verwehrt. »Die Stadt ist überzeugt, dass sie rechtlich richtig gehandelt und alle Entscheidungen beachtet hat«, teilte ein Sprecher mit. Die Verfassungsrichter hatten die NPD zwar im Januar 2017 selbst als verfassungsfeindlich eingestuft, ihr Verbot jedoch abgelehnt, da sie zu unbedeutend sei.(dpa/jW)

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