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Aus: Ausgabe vom 18.11.2017, Seite 4 / Inland

Mit Fußfessel nach Athen abgesetzt

Potsdam. Im Fall eines als »Gefährder« eingestuften Islamisten, der trotz Fußfessel ungehindert mit dem Flugzeug nach Griechenland ausreisen konnte, sieht die Bundespolizei keine Versäumnisse. Der Mann habe sich nur einer Luftsicherheitskontrolle unterziehen müssen, teilte ein Sprecher am Freitag auf Anfrage mit. Dabei werde unter anderem nach Gegenständen gesucht, die eine Gefahr für den Flugverkehr darstellten. Eine Fußfessel zähle nicht dazu, betonte er. Der Mann sei am 11. Oktober vom Flughafen Hamburg nach Athen ausgereist. Grenzpolizeilich habe er nicht kontrolliert werden dürfen, da nur eine EU-Binnengrenze überschritten wurde. (dpa/jW)

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