Höhere Steuerfreiheit und die Konsequenzen
Zunächst wurde dort noch einmal betont, daß es nicht darauf ankommt, unter welcher Bezeichnung die »Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (...) nach Paragraph 3 Nummer 26 EStG (Einkommensteuerge...
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