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Hartz IV im Schnellverfahren
Klagewelle gegen Jobcenter. Regierung erschwert Zugang zu Sozialgerichten
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sieht der Entwurf vor, daß eine Revision zum Landessozialgericht erst ab einem Streitwert von 750 statt bislang 500 Euro zulässig sein soll. Verfahren »von grundlegender rechtlicher Bedeutung« sollen jedoch sofort vor den Landessozialgerichten verhandelt werden können. Insgesamt sollen aber die besonders niedrigen Anforderungen und Hürden für eine Klage vor den Sozialgerichten erhalten bleiben, betonte das Ministerium.
Außerdem ist...
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