Hartz- IV-Behörden-Besucher: negative Auswirkungen auf Mietobjekt
Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Urteil vom 21. 12. 2006 entschieden, daß Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern als Mangel im Rahmen eines gewerblichen Mietverhältnisses bewertet werden können (13 U 51/2006).
Die Beklagte hat von der Klägerin Büroräume angemietet. Diese hatte damit geworben, daß sie Büroräume mit exklusivem Am...
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