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02.10.2006 / Inland / Seite 5

Campusmaut rechtswidrig?

Neues Gutachten zieht Verfassungsmäßigkeit der Ländergesetze zu Studiengebühren in Zweifel. Studentenverbände erwägen juristische Schritte

Ralf Wurzbacher
Die Gegner von Studiengebühren erhalten unverhoffte Schützenhilfe vom politischen Kontrahenten. Ende vergangener Woche flatterte den Wissenschaftsministern und Hochschulrektoren der Bundesländer ein Rechtsgutachten aus der Feder des Finanzjuristen Ludwig Kronthaler ins Haus. Das Fazit seiner 32seitigen Untersuchung: Die diversen Gebührenregelungen, die entweder schon beschlossen sind oder demnächst verabschiedet werden, seien in entscheidenden Punkten nicht rechtmäßig, mitunter sogar verfassungswidrig. Kronthaler, Ex-kanzler der Technischen Universität München und heute Richter am Bundesfinanzhof, ist erklärter Fürsprecher des Bezahlstudiums, und genau das macht sein Urteil unter Gleichgesinnten so gewichtig.

Vor allem an zwei Stellen, so das Gutachten, sei die Gesetzgebung fehlerhaft. In Ländern wie Bayern und Nordrh...

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