Gesammeltes Schweigen
Oberster Datenschützer fordert eine kritische Überprüfung der Befugnisse der Geheimdienste. Seine eigenen Befugnisse gegenüber BND Co. nutzt er nicht
Susanne HärpfnerZugegeben: Paragraph 24, Absatz vier des Bundesdatenschutzgesetzes hat den Geheimen eine Hintertür offengelassen. Demnach gelten die Rechte der Datenschützer nicht, wenn die oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, daß die Auskunft und Einsicht...
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