Juristische Vorwarnung
Meinungsfreiheit angemahnt: Rechtsanwalt Armin Fiand schrieb an bayrische Behörden
* Vor Beginn der Münchner Sicherheitskonferenz wandte sich der in Hamburg lebende Rechtsanwalt Armin Fiand an die Sicherheitsbehörden in Bayern:
Da zu befürchten ist, daß die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft anläßlich der an diesem Wochenende stattfindenden Sicherheitskonferenz in München gegen Demonstrationsteilnehmer vorgehen wird, auf deren Plakaten/ Transparenten in bezug auf den US-Präsidenten Bush, den US-Verteidigungsminister Rumsfeld oder die US-Außenministerin Rice »Mörder«, »Massenmörder«, »Kriegstreiber«, »Kriegshetzer«, »Kriegsverbrecher« oder ähnliches zu lesen ist, möchte ich auf folgendes hinweisen: Derartige Meinungsäußerungen bzw. Willensbekundungen halten sich im Rahmen der durch die Artikel 5 und 8 des Grundgesetzes garantierten Demonstrations- und Meinungsfreiheit. Es gibt keine rechtliche Handhabe, in diese Grundrechte einzugreifen und beispielsweise gegen die betreffenden Demonstranten wegen des Verdachts der ...
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