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31.01.2006 / Inland / Seite 4

Schlappe für Schlapphüte

Kriegsgegner setzte sich vor Gericht durch: Das Speichern von Internetverbindungsdaten ist rechtswidrig

Harald Mühle

Internetverbindungsdaten auf Vorrat zu speichern, ist illegal. Das entschied das Landgericht Darmstadt Ende Januar und ließ keine weitere Revision zu. Ein Provider habe die Zuordnung der IP-Adresse zu einer Person unmittelbar nach Ende der Internetverbindung zu löschen, so das Gericht.

Geklagt hatte Holger V. aus Münster. Der Kriegsgegner hatte im Jahr 2002 wegen angeblicher Billigung von Straftaten einen Strafbefehl über 1 500 Euro erhalten und Widerspruch eingelegt. In dem folgenden Prozeß wurde er vom Amtsgericht Münster am 8. Januar 2003 freigesprochen.

Holger V. fand sich u. a. deshalb vor Gericht wieder, weil sein Internet-Provider T-Online seine Verbindungsdaten zumindes...

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