Zeugen mit Klebebärten
In Berlin endete die Hauptverhandlung gegen Antifaschisten mit überraschend frühem Urteil. Verteidigung kritisiert Prozeßbedingungen
Andreas Siegmund-SchultzeBei der Hauptverhandlung gegen den Antifaschisten Christian S. und seine Verlobte Leila R. (siehe jW vom 30. November 2005) gab es am späten Mittwoch nachmittag im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichtes Tiergarten eine Überraschung: Staatsanwalt Mathias Fenner und die drei Anwalte der Verteidigung einigten sich vor dem Schöffengericht auf einen gemeinsamen Vorschlag über die Höhe des Strafmaßes und aus »prozeßökonomischen Gründen« auf die Beendigung der Beweisführung.
Dem 36jährigen S. wurde vorgeworfen, bei antifaschistischen Protesten am 13. Februar vergangenen Jahres in Dresden eine Flasche gegen Teilnehmer eines rechten Aufmarsches geworfen zu haben, der anläßlich der alliierten Luftschläge gegen die Stadt 60 Jahre zuvor stattfand. Etwa 5000 Neonazis waren an diesem Tag in der sächsischen Landeshauptstadt aufmarschiert, um eine geschichtsrevisionistische Interpretation der Bombenangriffe zu verbreiten, die die Vorgeschichte des 13. Februars 1945 u...
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