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Kameras am Glühweinstand
Gericht stoppt Videoüberwachung auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt
Reimar PaulDie Inhaberin eines Glühweinstandes auf dem Göttinger Weihnachtsmarkt darf ihre Beschäftigten nicht länger mit Videokameras bei der Arbeit filmen lassen. Das örtliche Arbeitsgericht gab am Mittwoch dem Antrag eines Beschäftigten auf Erlaß einer entsprechenden einstweiligen Verfügung statt (AZ. 4 Ga 6/05). »Das bedeutet, die Kameras müssen abgebaut oder ausgeschaltet werden, sobald die Verfügung zugestellt ist«, erklärte der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel gegenüber junge Welt.
Der Jurist vertritt den 27jährigen Volker N., der seit Ende November als Verkaufskraft bei der Betreiberfirma der Glühweinbude unter Vertrag ist. Bereits an seinem ersten Arbeitstag bemerkte N. zwei Kameras, die in rund 2,20 Meter Höhe an dem Stand angebracht und auf die Arbeitsplätze der Verkäufer sowie einen Bereich auf der anderen Seite der Verkaufstheke gerichtet waren.
»Zunächst hielt ich die Kameras für Attrappen«, erzählte N. der jungen Welt. Erst am darauffol...
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