Abgeschrieben
Bundeswehr- und Bundeswehr-Reservistenverband zur Gewissensfrage
Mit purem Entsetzen hat der »Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V.« am vergangenen Freitag auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig in Sachen Gewissensfreiheit in der Bundeswehr reagiert. Wir dokumentieren die Erklärung »Das Prinzip von Befehl und Gehorsam darf nicht von individueller Gewissensentscheidung unterlaufen werden« im vollen Wortlaut:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zum Thema »Nichtbefolgen eines Befehls aus Gewissensgründen« hat unabhängig von der Einzelfallbetrachtung grundsätzliche Bedeutung für das fundamental wichtige Funktionsprinzip von Befehl und Gehorsam.
Wie der Präsident des Reservistenverbandes, Ernst-Reinhard Beck, MdB, bereits gegenüber der Neuen Ruhr Zeitung feststellte, könne nicht jeder Soldat mit seinem Gewissen darüber entscheiden, ob die Politik der Regierung, von einer breiten Mehrheit im Bundestag gedeckt, falsch ist. Eine Individualentscheidung könne nicht den Primat der...
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