Schills Nachfolger
Hamburger Justiz will Protestaktion gegen Kürzungen im Kitabereich kriminalisieren. Strafbefehle und Bewährungsstrafen wegen Werfen von Wattebäuschchen
Andreas GrünwaldWer hat mit Wattebäuschchen die Hamburger Bürgerschaft beworfen? Das herauszubekommen, bemühen sich gegenwärtig satte elf Kammern des Hamburger Amtsgerichts. In Einzelverfahren sollen elf angeblich an einer Aktion am 27. Oktober 2004 beteiligte Frauen abgeurteilt werden, derer Personalien man habhaft wurde, als es Watte- und Papierwölkchen im Hamburger Parlament schneite. Dabei handelte es sich um eine der vielen Protestaktionen gegen millionenschwere Kürzungen im Kitabereich, die Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) durchsetzte.
Für Hamburgs Staatsanwaltschaft kein Kavaliersdelikt, schließlich mußte das Parlament seine Sitzung für vier Minuten unterbrechen. Wegen des Verdachts der »Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans« nach Paragraph 106 b Strafgesetzbuch müssen sich die elf Erzieherinnen nun vor Gericht verantworten. Diese hatten sich zuvor geweigert, Strafbefehle über mehrere hundert Euro und zweijährige Bewährungsstrafen zu ak...
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