Bankgeheimnis ade
Die Verfassungsmäßigkeit der automatischen Kontenabfrage bleibt zweifelhaft. Diese Überprüfung steht allen Behörden offen, die mit der Erhebung von Sozialdaten zu tun haben
Ulla JelpkeDas Bundesverfassungsgericht hat es zwar am Dienstag vergangener Woche abgelehnt, eine einstweilige Anordnung gegen das am 1. April 2005 in Kraft tretende »Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit« zu erlassen. Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der automatischen Kontenabfrage ist damit aber keineswegs ausgestanden. Datenschützer haben gegen diese neue Form staatlicher Schnüffelei erhebliche Bedenken angemeldet. Es ist nach wie vor möglich und sogar wahrscheinlich, daß Karlsruhe in der Hauptsacheentscheidung in einigen Monaten dem Wissensdurst des Staates gegenüber den Bankkonten der Bürger einen Riegel vorschieben wird. Die Karlsruher Verfassungsrichter haben ausdrücklich betont: »Der Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist offen.«
Keine richterliche Anordnung
Einigkeit besteht zwischen Regierung und Gericht darüber, daß Kontrollen ein Gebot der Steuergerechtigkeit sind. Dieses Prinzip wird allerdings von der Wirtschaft ganz legal in eklatan...
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