»Folter ist unter allen Umständen rechtswidrig«
Im Fall Daschner hat Frankfurter Landgericht »weise entschieden«. Öffentliche Diskussion über Folter befremdet Münsteraner Polizeipräsidenten. Ein Gespräch mit Hubert Wimber*
Peter Wolter* Hubert Wimber ist Polizeipräsident in Münster
F: Der ehemalige Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang Daschner, wurde im Prozeß um die Androhung von Folter zwar schuldig gesprochen, aber nicht bestraft. Hat das Gericht damit die Chance versäumt, ein eindeutiges Signal gegen Folter zu setzen?
Nein, es hat nach meiner Auffassung diese Chance nicht verpaßt, jedenfalls so weit ich bisher die Begründung des Urteils kenne. Ganz im Gegenteil, aus meiner Sicht ist das Urteil sehr klar, indem es feststellt, daß es in keiner denkbaren Situation eine Rechtfertigung für Folter gibt.
F: Es ist unübersehbar, daß das Gericht mit diesem Urteil versuchte, auch die moralische Zwangslage Daschners zu berücksichtigen. Aber wird mit dem Verzicht auf eine Strafe nicht die Folter verharmlost? Eine Umfrage ergab immerhin, daß 68 Prozent aller Deutschen meinten, Daschner habe einen Freispruch verdient.
Es gab ja eine öffentliche Diskussion darüber, für di...
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