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01.11.2004 / Feuilleton / Seite 12

Ein Kapitel aus dem Kalten Krieg

In Berlin wird morgen eine Ausstellung zur politischen Verfolgung in der alten BRD eröffnet. Programmatisch heißt sie »Erinnerungsarbeit gegen den Trend«

Wer als Kommunist den deutschen Faschismus überlebt hatte, dem konnte es passieren, unter Adenauer wieder ins Gefängnis geworfen zu werden. 1956 wurde die KPD vom Bundesverfassungsgericht verboten, doch ihre damals noch 70000 Mitglieder waren schon im Vorfeld politisch verfolgt und KPD-nahe Organisationen verboten worden. Mit dem 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 hatte sich die Bundesregierung ein juristisch zweifelhaftes Gesetzeswerk und ein flächendeckendes System von Sonderstrafkammern zur justiziellen Verfolgung politischer Gegner der offiziellen Regierungspolitik geschaffen. Es wurden bei weitem nicht nicht nur organisierte Kommunisten für ihre grundgesetztlich garantierte freie Meinungsäußerung heimgesucht, insgesamt kam es zu schätzungsweise 250000 Ermittlungsverfahren, die zu rund 10000 Verurteilungen ...

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