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01.11.2004 / Ansichten / Seite 3

»Es handelt sich um Leistungsmißbrauch«

Bislang gibt es keine Kontrolle für Firmen, die Trainingsmaßnahmen beanspruchen. Ein Gespräch mit Werner Marquis

Helmut Lorscheid

* Werner Marquis ist Sprecher der Regionaldirektion NRW der Agentur für Arbeit.


F: Auf Antrag des Arbeitslosen bewilligt die Bundesagentur für Arbeit für bis zu zwei Monate eine »betriebliche Trainingsmaßnahme«. Der Arbeitslose erhält aber weiterhin seine bisherige Leistung von der Agentur. Auch die Fahrtkosten werden ihm ersetzt. Immer wieder haben Firmen die »Trainingsmaßnahmen« dazu genutzt, sich von der Agentur alle zwei Monate neue Arbeitskräfte vermitteln...


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