Kurzer Prozeß gegen Milosevic: Medizinische Argumente nur vorgeschoben?
jW sprach mit Klaus Hartmann, Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes und Vizepräsident des Internationalen Komitees zur Verteidigung von Slobodan Milosevic
Peter WolterF: Das Haager Tribunal hat mit dem Hinweis auf Zeitprobleme verfügt, daß der Expräsident von Jugoslawien, Slobodan Milosevic, sich nicht mehr selbst verteidigen darf. Wollen die Richter jetzt kurzen Prozeß machen?
Das Tribunal will Milosevic nur 150 Tage zu seiner Verteidigung einräumen – was im Vergleich mit den fast 300 Tagen, die die Anklage zur Verfügung hatte, in der Tat an einen kurzen Prozeß denken läßt. Das ist eine eindeutige Verletzung des international anerkannten Rechtsgrundsatzes der Waffengleichheit zwischen Anklage und Verteidigung. Ein weiteres elementares Recht des Angeklagten wird dadurch verletzt, daß ihm ein Verteidiger aufgezwungen wird. Das Recht, sich selbst zu verteidigen, hatten nicht einmal die Nazis im Reichstagsbrand-Prozeß gegen Georgi Dimitroff in Frage gestellt. Ebenso wenig die südafrikanischen Apartheid-Rassisten im Prozeß gegen Nelson Mandela.
F: Wird mit dieser Entscheidung nicht auch die Prozeßordnung verletzt?
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