Eine Niederlage
Am 11. Juni 1964 wird Nelson Mandela im Rivonia-Prozeß zu »lebenslänglich« verurteilt
Klaus WagnerDas Urteil war eine Überraschung. Die Angeklagten waren auf das Schlimmste gefaßt. »Ich bin stets dem Ideal einer demokratischen und freien Gesellschaft gefolgt, in der alle Menschen friedlich und mit gleichen Möglichkeiten zusammenleben. Für dieses Ideal lebe und kämpfe ich. Aber wenn es sein muß, bin ich auch bereit, dafür zu sterben«, schloß Nelson Mandela seine Verteidigungsrede am 20. April 1964 vor dem Obersten Gericht in Pretoria. Daß sich am Ende des Prozesses, am 11. Juni 1964, Richter Quartus de Wet, nach reiflicher Überlegung, wie er sagte, entschieden hatte, nicht die Todesstrafe zu verhängen, sondern die Angeklagten Nelson Mandela, Walter Sisulu, Govan Mbeki, Raymond Mhlaba, Elias Motsoaledi, Andrew Mlangeni, Ahmed Kathranda, und Denis Goldberg zu »lebenslänglich« zu verurteilen, hatte mit der großen internationalen Beachtung des Prozesses zu tun – selbst viele westliche Führer waren für Mandela eingetreten –, und nicht zuletzt auch mit dem m...
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