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Kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Arbeitsgericht legalisiert Leiharbeitstarife und damit schlechtere Bedingungen für Betroffene. Widerspruch zum EuGH, aber im Sinne des Kapitals
Wolfgang DäublerDie Leiharbeitstarife sind in Ordnung. So hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 31. Mai entschieden. Zwar verdienen Leiharbeiter 20 oder 30 Prozent weniger als vergleichbare Stammbeschäftigte, aber das ist ohne Bedeutung: Bei Leiharbeit können Tarifverträge nach unten abweichen und sie tun es seit bald zwanzig Jahren. Das hat der Hartz-Gesetzgeber ermöglicht, und die DGB-Tarifgemeinschaft macht davon bis heute Gebrauch.
Warum die Gewerkschaften das getan haben un...
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