Ärzte wollen Gesetz ändern
Wohnungslose und Schwangere sollen von Praxisgebühr und Zuzahlungen befreit werden
Wohnungslose Sozialhilfeempfänger sollten nach Ansicht des Deutschen Ärztetages von Praxisgebühren und Zuzahlungen ausgenommen werden. Der Gesetzgeber müsse Regelungen schaffen, um die mit der Gesundheitsreform entstandenen Behandlungsbarrieren für diesen Personenkreis rückgängig zu machen, forderte das Ärzteparlament am Freitag zum Abschluß seiner viertägigen Beratungen in Bremen. »Die bei den meisten Wohnungslosen theoretisch anwendbare Chronikerregelung kann das grundsätzliche Problem nicht auffangen«, heißt es in dem Beschluß der 250 Delegierten. Ohne eine Veränderung der Gesetzeslage müsse zukünftig wieder mit vermehrten Notfalleinsätzen und insgesamt höheren Behandlungskosten für wohnungslose Patienten gerechnet werden.
Nach Angaben der Bundesärztekammer melden die ärztlichen Projekte zur Versorgung Wohnungsloser seit Anfang des Jahres einen Rückgang der Patientenzahlen um zum Teil mehr als 60 Prozent. In Deutschland lebten rund 200 000 alleinste...
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