Verteidiger wider Willen
Anwälte müssen »Cum-Ex«-Angeklagten Hanno Berger weiter vertreten, obwohl sie nicht wollen
Claus-Jürgen GöpfertSie wollten getrennte Wege gehen, doch fortan bilden sie eine Zwangsgemeinschaft: Der Angeklagte Hanno Berger und seine beiden Anwälte. Die 6. Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden hat den Antrag der Verteidiger Michael Simon und Sebastian Kaiser abgelehnt, sie zu entpflichten. Obwohl die renommierten Juristen das Vertrauensverhältnis zu ihrem Mandanten als »unwiderruflich zerstört« bezeichnet hatten, müssen die Pflichtverteidiger weiter mit ihm zusammenarbeiten. Der »Cum-Ex«-Prozess in der hessischen Landeshauptstadt, das derzeit wichtigste Steuerstrafverfahren in Deutschland, ist damit zunächst einmal gerettet.
Die Vorsitzende Richterin Kathleen Mittelsdorf hat mit ihrer Entscheidung Zeit gewonnen und Kosten gespart. Eine Entpflichtung der Anwälte hätte bedeutet, dass neue Verteidiger hätten gefunden werden müssen, die sich über Monate in die komplizierte Rechtsmaterie und etliche tausend Seiten an Ermittlungsakten hätten einarbeiten m...
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