Gefährliches Zögern
Schweiz: Vorstöße für ein Verbot von Symbolen extrem rechter Organisationen laufen bislang ins Leere
Dominic Iten, Zug/SchweizAnders als in den meisten europäischen Ländern ist in der Schweiz das Zurschaustellen von Symbolen extrem rechter Provenienz nicht verboten. Ein Hakenkreuz auf dem Oberarm, ein Hitlergruß unter Freunden – kein Problem. In der Schweiz macht sich nur strafbar, wer mittels dieser Kennzeichen aktiv politische Agitation betreibt.
Wie unbrauchbar diese Gesetzgebung ist, wurde etwa anhand eines Bundesgerichtsurteils aus dem Jahre 2014 deutlich. Im August 2008 hatte ein Mitglied der »Partei National Orientierter Schweizer« auf dem als angeblicher Gründungsort der Eidgenossenschaft mythisch überladenen Rütli in Anwesenheit von Passanten und Polizisten den Hitlergruß gezeigt. Das oberste Schweizer Gericht sprach ihn frei – der Mann habe »nur seine Gesinnung kundgetan«, wie damals die Wochenzeitung (Woz) wiedergab. Für Aufsehen sorgte auch der Fall eines Offiziers der im Kosovo operierenden »Swisscoy«-Truppe, der dort bei einer Feier von Soldaten 2017 den Nazigruß z...
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