Wahl unter Vorbehalt
Höchstes Gericht lehnt Abbruch von Berliner Wiederholungswahl ab, will Verfassungsklage später prüfen
Nick BraunsDie Wiederholungswahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten am 12. Februar können wie geplant stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte es mit seiner am Dienstag bekanntgegebenen Entscheidung ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Wahlen zu erlassen. Eine schriftliche Begründung werde den Beschwerdeführern demnächst zugestellt, so das Gericht.
43 Kläger, darunter neben Wählern auch Mitglieder von Bezirksparlam...
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