Stechuhr auf dem Acker
Landwirtschaft: Kontroverse um Arbeitszeiterfassung bei Beschäftigten
Oliver RastDie schriftliche Begründung ist seit ein paar Tagen raus. Zuvor, Mitte September, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt geurteilt: Unternehmer müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren. Elektronisch oder in Papierform. Selbstredend auch in der Landwirtschaft. Ohne Übergangsfrist, stante pede. Chefs, die das nicht tun, riskieren im Konfliktfall eine Pleite im Gerichtssaal. Ist nun alles geklärt? Nicht ganz.
Erwartbar: Einen »bürokratischen Mehraufwand« und Zusatzkosten für vor allem kleinere Betriebe befürchtet der Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA). Mit dem tariflichen Branchenmindestlohn hatte von Anfang 2015 bis Ende 2017 bereits die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aller Belegschaftsangehörigen bestanden. »Mit dem BAG-Beschluss leben diese Probleme wieder auf«, meinte dessen Hauptgeschäftsführerin Nicole Spieß am Freitag gegenüber jW. Denn vielf...
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