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Zerstörung von Riffen rechtens
Fehmarnbeltquerung braucht keine neue Umweltverträglichkeitsprüfung, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Industrie zufrieden, Naturschützer empört
Burkhard Ilschner»Wir müssen alle wichtigen Ursachen der Zerstörung von biologischer Vielfalt angehen«, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen) am Donnerstag abend vor der gegenwärtig im kanadischen Montréal tagenden 15. UN-Weltnaturschutzkonferenz. In diesem Zusammenhang sei es »wichtig«, die Rechte von lokalen Gemeinschaften zu respektieren.
Biodiversität schützen? Deutschlands politische Praxis in dieser Frage sieht anders aus, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Am Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig zwei Klagen von Umweltverbänden gegen den Bau der seit Jahrzehnten kritisierten »Festen Fehmarnbeltquerung« abgewiesen und damit die Zerstörung und Beeinträchtigung natürlicher Riffe in der Ostsee höchstrichterlich als zulässig abgesegnet. Riffe sind wertvolle Lebensräume vieler Arten – zum Beispiel von Muscheln, Schwämmen, Seenelken oder sogenannten Moostierchen. Sie sind zudem Rückzugsraum und Kinderstube für Krebse und ...
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