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Feststellung mit Signalcharakter
Gericht: Vergewaltigtem Messdiener steht prinzipiell Schmerzensgeld vom Kölner Erzbistum zu
Bernhard KrebsMit einem Paukenschlag hat das Zivilverfahren um eine Schmerzensgeldklage eines von sexualisierter Gewalt Betroffenen gegen das Kölner Erzbistum begonnen: Die 5. Zivilkammer am Kölner Landgericht befand am Dienstag in mündlicher Verhandlung, dass dem Kläger Georg Menne für sein erlittenes Leid Schmerzensgeld »dem Grunde nach« zustehe. »Für uns steht außer Frage, dass Amtshaftungsrecht anwendbar ist. Da sehen wir keine Diskussion«, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Singbartl. Vor dem Hintergrund zahlreicher Betroffener von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche ist das eine Feststellung mit Signalcharakter. Die Kölnische Rundschau (Mittwochsausgabe) befand, dass damit »ein neues Kapitel in der Diskussion um die Entschädigung von Opfern sexualisierter Gewalt aufgeschlagen« werde.
Menne, der Schmerzensgeld in Höhe von 750.000 Euro fordert, geht es derweil nicht allein um seinen Fall: »Ich kämpfe sicherlich auch für viele andere Betroffene«, sagt...
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