Urteil stärkt Mitbestimmungsrechte
In einer Erklärung der IG Metall und von Verdi vom Dienstag zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Besetzung von Aufsichtsratsposten heißt es:
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und die IG Metall begrüßen die positive Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Danach untersteht die Beteiligung der Gewerkschaftsvertreter*innen im Aufsichtsrat auch nach Wechsel der Rechtsform nationalem Recht. Der Europäische Gerichtshof bestätigt damit die Auffassung der Gewerkschaften und des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), das die Vorlagefrage formuliert hatte.
Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall, verdeutlicht: »Die Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Es ist gut, dass jetzt auch durch europäische Rechtsprechung bestätigt wurde, dass der Umgehung der Unternehmensmitbestimmung bei einem Wechsel der Rechtsform in eine SE Grenzen gesetzt sind. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung gewerkscha...
Artikel-Länge: 3382 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.