»Wo Daten anfallen, entstehen Begehrlichkeiten«
Vorratsdatenspeicherung in BRD erneut vom EuGH für grundrechtswidrig erklärt. Urteil enthält mehrere Schlupflöcher. Ein Gespräch mit Leena Simon
Marc BebenrothBeim Treffen der Innen- und Justizminister von Bund und Ländern am Dienstag ging es unter anderem um das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur deutschen Vorratsdatenspeicherung. Diese ist laut der vergangene Woche verkündeten Entscheidung mit den Grundrechten der EU nicht vereinbar. Ganz vom Tisch ist dieses Instrument der Massenüberwachung aber nicht. Welche Wege hat der EuGH dem deutschen Gesetzgeber offengehalten?
Es gibt drei Möglichkeiten. Alle müssen die Bedingung erfüllen, zur Bekämpfung »schwerer Kriminalität« und »unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit« angewendet zu werden. Dabei hilft die Vorratsdatenspeicherung nicht, weil man durch dieses Instrument nur den Heuhaufen aus massenhaft gespeicherten Verbindungsdaten und Standortinformation größer macht, die Nadel – mutmaßliche Straftäter – aber nicht leichter f...
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