Durch alle Instanzen gekämpft
Landesarbeitsgericht Berlin: Bulgarische 24-Stunden-Pflegerin muss für »fast ständige Anwesenheit« bezahlt werden, Revision nicht zugelassen
Alexander ReichEs war ein langer Kampf, er hat sich ausgezahlt. Nach mehr als vier Jahren vor den deutschen Arbeitsgerichten bekam die 24-Stunden-Pflegerin Dobrina Alekseva am Montag in Berlin endgültig recht – auch für Bereitschaftszeiten soll ihr der Mindestlohn ausgezahlt werden. Das Urteil wird die Ausbeutung in der Branche erschweren. »Ich bin sehr zufrieden und vor allem froh, dass das Verfahren endlich vorbei ist«, sagte Alekseva nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts gegenüber junge Welt. »Und stolz bin ich, dass ich den Schritt gewagt habe. Es ist nämlich nicht nur mein Erfolg, ich habe auch für die vielen anderen Betreuerinnen und Betreuer gekämpft.« Die Bulgarin bedankte sich bei ihren Unterstützern: »Ohne die Hilfe der Gewerkschaft wäre das alles nicht möglich gewesen.« Zu hoffen bleibe, »dass die Gesetzgebung sich dahingehend ändert, dass die Betreuerinnen fairen Lohn bekommen«.
Die letzte Berufungsverhandlung war zuvor recht unspektakulär verlaufe...
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