Revision abgewiesen
BGH bestätigt Urteile im Mordfall Walter Lübcke. Familie und Linksfraktion beklagen fehlende Aufklärung
Nick BraunsDer Prozess wegen des faschistischen Mordanschlags auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird nicht neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag die Revisionsklagen aller Verfahrensparteien abgewiesen und die vorangegangenen Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main bestätigt. Der Mordfall ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Der CDU-Politiker Lübcke war am Abend des 1. Juni 2019 auf der Terrasse vor seinem Wohnhaus erschossen worden. Aufgrund seines Eintretens für eine humanitäre Flüchtlingsaufnahme auf einer Bürgerversammlung war der Regierungspräsident zuvor zur besonderen Hassfigur von Faschisten geworden. Der OLG Frankfurt hatte im Januar 2021 den heute 48jährigen Neonazi Stephan Ernst, der Lübcke aus »fremdenfeindlichen und rechtsextremen« Motiven aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben soll, zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und dabei eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dam...
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