Der Streik geht weiter
Kampf um Tarifvertrag Entlastung: Arbeitsgericht weist einstweilige Verfügung gegen Ausstand der Beschäftigten am Uniklinikum Bonn ab
Susanne KnütterEs ist nicht das erste Mal, dass Kliniken versuchen, Arbeitsniederlegungen ihrer Beschäftigten per einstweiliger Verfügung gerichtlich verbieten zu lassen. Der Berliner Krankenhauskonzern Vivantes hat das Instrument während der wochenlangen Auseinandersetzung um einen Tarifvertrag Entlastung und gleiche Bezahlung in den Tochterunternehmen im vergangenen Jahr mehrfach eingesetzt. Am Ende konnte er die Streiks nicht verhindern – weder im Mutterkonzern noch in den Tochtergesellschaften. Ungewöhnlich ist es, wenn bereits in der siebten Wochen gestreikt wird, schon ernsthafte Verhandlungen geführt werden und ein erstes, wenn auch äußerst bescheidenes Angebot von seiten der »Arbeitgeber« auf dem Tisch liegt. Am Dienstag verhandelte das Arbeitsgericht Bonn über die einstweilige Verfügung des Universitätsklinikums Bonn (UKB) gegen den Ausstand der Beschäftigten, die gemeinsam mit den Belegschaften der anderen fünf Universitätskrankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ...
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