Späte Anklage gegen BGS-Beamte
Erst fünf Jahre nach Tod eines Abschiebehäftlings Prozeßbeginn wegen fahrlässiger Tötung
Ulla JelpkeWenn ein Mensch in behördlichem Gewahrsam zu Tode kommt, ist das mindeste, was man vom Staat verlangen kann, daß es eine sofortige genaue Untersuchung der gesamten Umstände gibt und etwaige Verantwortliche ohne Ansehen der Person unmittelbar strafrechtlich belangt werden. So gesehen ist es ein Skandal, daß erst knapp fünf Jahre nach dem Tod des Sudanesen Aamir Ageeb das Amtsgericht Frankfurt am Main am gestrigen Montag mit der Hauptverhandlung gegen drei Bundesgrenzschutz-Beamte begonnen hat. Je länger Staatsanwaltschaften und Gerichte brauchen, um einen Vorfall aufzuklären, umso schwieriger sind notwendigerweise die Beweisführung und die präzise Rekonstruktion. Der Fall Ageeb zeigt, daß die Forderung von Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und Amnesty International nur zu berechtigt ist, alle Fälle von körperlichen Mißhandlungen und alle Todesfälle in staatlichem Gewahrsam umgehend von unabhängigen Stellen untersuchen zu lassen. Diese Forderung wir...
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