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24.05.2022 / Inland / Seite 2

»Whistleblowern wird ein Grundrecht verwehrt«

Ampelkoalition arbeitet an Novelle zu Schutz von Hinweisgebern. Verein kritisiert geplante Einschränkungen. Ein Gespräch mit Annegret Falter

Fabian Linder

Die Bundesregierung hat angekündigt, sogenannte Whistleblower besser schützen zu wollen. Damit sind Personen gemeint, die auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweisen. Warum sind Sie mit dem kürzlich vorgestellten Referentenentwurf nicht zufrieden?

Der ist aus einer ganzen Reihe von Gründen unzureichend. Besonders kritisch ist, dass demnach Meldungen von erheblichen Missständen, die aber keine eindeutigen Rechtsverstöße sind, nicht erfasst und Whistleblower also nicht geschützt wären. Das kann etwa ethisch fragwürdige Handlungen in der Altenpflege betreffen. Dort ist es sehr schwer nachzuweisen, dass eine Vernachlässigung von Patienten einen Rechtsverstoß darstellt.

Ein anderes Beispiel ist das von Frances Haugen. 2021 meldete sie Missstände bei Facebook, die ebenfalls keine Rechtsverstöße waren, aber trotzdem die Welt empört haben. Die Verö...

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