Später Triumph
ATTAC mit Klage gegen Demoverbot zum Hamburger G20-Gipfel erfolgreich. Stadt kann noch Berufung einlegen
Kristian StemmlerDie Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam, manchmal sogar sehr langsam. Vier Jahre und acht Monate nach dem G20-Gipfel in Hamburg hat das Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Freitag ein Urteil gefällt, das einen späten Triumph für die Gipfelgegner bedeutet. Das Gericht gab einer Feststellungsklage des globalisierungskritischen Netzwerks ATTAC recht. Es urteilte, dass das Verbot zweier Versammlungen innerhalb der zum Gipfel im Juli 2017 vom Senat per Allgemeinverfügung eingerichteten Demoverbotszone von rund 38 Quadratkilometern rechtswidrig gewesen ist.
Mit dem Urteil stehe »die Praxis demokratiefreier Sperrzonen in Form großflächiger Versammlungsverbote, wie wir sie 2007 beim G8-Gipfel in Heiligendamm und vor fünf Jahren beim Treffen der G20 in Hamburg erlebt haben, in Frage«, erklärte ATTAC-Welthandelsexpertin Hanni Gramann, die damals Anmelderin gewesen war und die Klage eingereicht hatte, am Freitag. Das sei »ein großer Erfolg für das Grundr...
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