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Schikane kann weitergehen
EuGH-Anwalt sieht Recht für Italien, Seenotrettungsschiffe festzuhalten. Urteil steht noch aus
Ina SembdnerGeht es nach dem zuständigen Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), darf Italien die Schiffe der deutschen Hilfsorganisation Sea-Watch grundsätzlich auf Mängel überprüfen, wenn diese in italienischen Häfen liegen. Die entsprechende Richtlinie könne angewandt werden bei Schiffen, die – wie bei jenen von Sea-Watch – als Mehrzweckschiffe registriert seien, aber Rettungseinsätze leisteten, erklärte Athanasios Rantos am Dienstag in seinen in Luxemburg vorgelegten Schlussanträgen. Demnach dürften Schiffe mit »schweren Mängeln« festgehalten werden.
Sea-Watch hatte in Italien geklagt, weil zwei ihrer unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe in sizilianischen Häfen festgehalten worden waren. Die italienischen Behörden begründeten dies damit, dass diese Schiffe nicht dafür ausgerüstet seien, mehrere hundert Menschen an Bord zu haben. Das italienische Gericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Der Generalanwalt erklärte nun in seinem Gutachten, ein S...
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