Überfälliger Schritt
FDP liefert Entwurf für Abschaffung von Paragraph 219 a. Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen noch in weiter Ferne
Claudia WrobelDas sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wird abgeschafft. Am Montag legte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Referentenentwurf vor, der die Streichung des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches vorsieht. Ein überfälliger Schritt, denn alleine das Wort »Werbeverbot« ist irreführend und beschreibt, in welchem Kontext und mit welchem Frauenbild die Debatte über die Beendigung einer Schwangerschaft hierzulande geführt wird. Es geht beim Paragraphen darum, dass Personen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, darüber nicht informieren dürfen, also beispielsweise
nicht auf ihrer Internetseite aufführen, welche Arten von Abbruch bei ihnen möglich sind. Im Kern soll nun also endlich das faktische Informationsverbot beigelegt werden. Alle weiteren Hindernisse, die die bundesdeutsche Rechtsprechung ungewollt Schwangeren in den Weg
legt, bleiben davon unangetastet, wie beispielsweise die Beratungspflicht und die Fristenregel...
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