Nur ja heißt ja
Verstörendes Vergewaltigungsurteil in der Schweiz: Revision von Sexualstrafrecht gefordert
Elisa NowakAm 8. August demonstrierten vor dem Appellationsgericht in Basel Hunderte gegen die Strafminderung für einen Vergewaltiger. Am kommenden Dienstag ist eine weitere Aktion geplant. Die Entscheidung im Berufungsverfahren, die am 30. Juli verkündet worden war, hatte in der Schweiz für große Empörung gesorgt. Anlass für den Prozess war die Vergewaltigung einer ihnen bekannten Frau durch zwei Männer in der Elsässerstraße am 1. Februar 2020. Einer der Täter war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Er muss sich demnächst vor einem Jugendgericht verantworten.
Der Hauptangeklagte war in erster Instanz zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, das Appellationsgericht sah das Verschulden des Verurteilten als nicht so gravierend an und verringerte das Strafmaß nun auf drei Jahre. Die Gerichtspräsidentin erklärte dazu, die Betroffene habe »mit dem Feuer gespielt«, da sie bereits vor der Tat eine sexuelle Begegnung mit einem Mann in einer Klubtoilette gehabt haben soll. Au...
Artikel-Länge: 3875 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.