Ein bezeichnendes Gerichtsurteil
Wie der Rechtsstaat Recht bricht, z. B. bei der Entschädigung von Verfolgten des Naziregimes
Ulrich SchweminEs geht um eine Klage vor dem Bundessozialgericht. J., der verstorbene Mann der Klägerin, war seit 1928 Mitglied der KPD und weiterer kommunistischer Organisationen. 1933 wurde er vom Sondergericht Hamburg zu 15 Jahren Zuchthaus wegen Vorbereitung zum Hochverrat verurteilt. Am Donnerstag abend gab es in Kassel ein Urteil, das dieser Tradition durchaus gerecht wird: Der 4. Senat des Bundessozialgerichts kürzte die Witwen-Entschädigungsrente um 40 Prozent.
Auf die KPD-Mitgliedschaft des J. berief sich das Gericht bei seiner Entscheidung zwar nicht. Statt dessen wurde als Begründung die Tatsache aufgetischt, daß J. ...
Artikel-Länge: 1962 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.