Onlinedurchsuchungen und Quellen-TKÜ – eine Chronologie
2005 bittet der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), »Staatstrojaner« einsetzen zu können. Mittels geheimer Dienstanweisung sollen damals bereits Onlinedurchsuchungen erfolgt sein.
Als erstes Bundesland führt Nordrhein-Westfalen 2006 Staatstrojaner für den Geheimdienst ein, einer Verfassungsbeschwerde dagegen gibt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Jahre später statt.
2007 kündigt die Bayerische Staatsregierung einen Gesetzentwurf zu Onlinedurchsuchungen im Bereich der Strafverfolgung an, dieser scheitert jedoch im Bundesrat. Im selben Jahr soll sich das BKA beim US-amerikanischen FBI nach Staatstrojanern erkundigt haben.
Mindestens seit 2008 nutzt Bayern einen Staatstrojaner der Firma Digi Task aus Hessen.
2008 postuliert das BVerfG ein »Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme« (das sogenannte Computergrundrecht). Das Abhören ...
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