Urteil revidiert
Europäischer Gerichtshof bestätigt Recht Venezuelas, gegen EU-Sanktionen juristisch vorzugehen. Caracas prangert Folgen für Impfprogramm an
Volker HermsdorfDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag das Recht Venezuelas bestätigt, die seit 2017 gegen das Land verhängten EU-Wirtschaftssanktionen juristisch anzufechten. Das in Luxemburg ansässige oberste rechtsprechende Organ der Gemeinschaft hob damit eine frühere Entscheidung auf, die Rechtsmittel des südamerikanischen Landes für »unzulässig« erklärt hatte. Die restriktiven EU-Maßnahmen würden insbesondere die wirtschaftlichen Interessen Venezuelas schädigen, und die Behauptung, dass sie für die Nation kein »absolutes Hindernis« für den Erwerb von Waren und Dienstleistungen darstellten, sei »irrelevant«, begründete der Gerichtshof sein revidiertes Urteil. Deshalb sei die Regierung in Caracas legitimiert, gegen die EU-Sanktionen zu klagen.
Nach gewaltsamen Protesten rechter Oppositioneller gegen die Ergebnisse der Regionalwahlen und die Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung, die mehr als 100 Tote forderten, hatte der EU-Rat im November 2017...
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