Berichterstattung zu Spahn-Villa zulässig
OLG Hamburg: Nennung des Kaufpreises rechtmäßig und von »ganz erheblichem Interesse«
Michael MerzJuristische Schlappe für den Bundesgesundheitsminister: Die mediale Berichterstattung über den Kauf einer Villa in Berlin-Dahlem im Sommer 2020 durch Jens Spahn und seinen Ehemann Daniel Funke war von vornherein rechtmäßig. Auch die Nennung des Kaufpreises von 4,125 Millionen Euro, gegen die die beiden unter anderem in einen Rechtsstreit mit junge Welt traten, war legitim. Das berichtete der Tagesspiegel am Dienstag über das Urteil zu einem Verfahren, das die Zeitung mit Spahn und Funke vor dem Oberlandesgericht Hamburg geführt hatte (Az.: 7 U 16/21). Die Berichterstattung hätte nicht unterbunden werden dürfen. Das Vermögen von ...
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