»Das Projekt entspricht nicht dem Stand der Technik«
Elektronisches Anwaltspostfach muss laut Bundesgerichtshof nicht vollständig verschlüsselt werden. Ein Gespräch mit Linus Neumann
Sandra SchönlebeDer Bundesgerichtshof, BGH, hat am vergangenen Dienstag entschieden, dass die Klage gegen die Bundesrechtsanwaltskammer, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im elektronischen Rechtsverkehr einzuführen, ohne Erfolg bleibt (jW vom 23.3.). Können Sie die Problematik kurz umreißen?
Das besondere elektronische Anwaltspostfach, beA, soll für den digitalen Schriftverkehr zwischen Anwältinnen, Justiz und Behörden verpflichtend werden. Man kann es sich als ein gesondertes E-Mail-System vorstellen, das aufgrund der besonderen Sensibilität der Daten hohe Sicherheitsanforderungen hat. Leider wurde das Projekt mit Kompromissen und Einschränkungen, Diskussionen und Sonderwegen gestaltet. Unterm Strich entspricht es nicht dem Stand der Technik, insbesondere weil es keine wirkungsvolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hat.
Warum ist die wichtig?
Es kommt immer ...
Artikel-Länge: 4034 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.