Kabinett der Union Buster
Regierung legt Schutz für Initiatoren von Betriebsräten auf Eis. Gewerkschafter und Opposition sprechen von »Blockade« und »Arbeitsverweigerung«
Oliver RastEs ist leidlich bekannt: Geht es um Beschäftigtenrechte, versagt das Bundeskabinett – beim Schutz von Betriebsräten (BR) etwa. Der im März 2018 unterzeichnete Koalitionsvertrag zwischen Unionsparteien und SPD enthält ein paar flotte Redewendungen, mehr nicht. Dort steht unter anderem: »Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern.«
Die Umsetzung dürfte dauern. Denn: Am Mittwoch sollte ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von Hubertus Heil (SPD) am Kabinettstisch beraten werden. Der sperrige Titel: »Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte«, kurz: Betriebsrätestärkungsgesetz. 29 Seiten, die jW vorliegen. Einer der Kernpunkte: Einen außerordentlichen Kündigungsschutz haben derzeit nur die drei Beschäftigten, die zur Wahlversammlung eines BR einladen. Nach dem Entwurf soll dieser Schutz bereits während der Vorbereitung für sechs Beschäftigte gelten, sofern sie eine ö...
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