Dämpfer aus Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Frauen gegen Bundestagswahl 2017 zurück. Keine Verpflichtung zur Parität aus Grundgesetz ableitbar
Kristian StemmlerBei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 waren mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Frauen. Im Bundestag liegt der Frauenanteil aber nur bei rund 30 Prozent. In den Ländern sieht es nicht besser aus. Das Vorhaben, dieses Missverhältnis mit Paritätsgesetzen zu ändern, die ebenso viele Frauen wie Männer auf Landeslisten und in den Wahlkreisen vorschreiben, hat jetzt nach der 2020 erfolgten Erklärung der Nichtigkeit der Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen durch die dortigen Verfassungsgerichte einen weiteren Dämpfer erhalten.
Am Dienstag veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen bereits am 15. Dezember 2020 gefassten Beschluss des 2. Senats, mit dem dieser eine Wahlprüfungsbeschwerde einer Gruppe von zehn Frauen als unzulässig verwarf. Diese wollten gesetzlich regeln lassen, dass Parteien ihre Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Das Gericht argumentierte, die Beschwerdeführerinnen hätten »nicht ...
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