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03.02.2021 / Inland / Seite 4

Dämpfer aus Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde von Frauen gegen Bundestagswahl 2017 zurück. Keine Verpflichtung zur Parität aus Grundgesetz ableitbar

Kristian Stemmler

Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2017 waren mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten Frauen. Im Bundestag liegt der Frauenanteil aber nur bei rund 30 Prozent. In den Ländern sieht es nicht besser aus. Das Vorhaben, dieses Missverhältnis mit Paritätsgesetzen zu ändern, die ebenso viele Frauen wie Männer auf Landeslisten und in den Wahlkreisen vorschreiben, hat jetzt nach der 2020 erfolgten Erklärung der Nichtigkeit der Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüring...

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