Interessen vertreten
»Betriebsrätestärkungsgesetz« soll Mitbestimmung in Firmen ausbauen – Gewerkschaften warnen vor Verwässerung im Abstimmungsverfahren
Bernd MüllerViele Unternehmen in Deutschland tun sich schwer mit der Mitbestimmung ihrer Beschäftigten. Nicht selten wird die Wahl von Betriebsräten verhindert oder werden aktive Betriebsräte aus dem Unternehmen gedrängt. Nun will das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium mit einem »Betriebsrätestärkungsgesetz« gegensteuern, behauptet es zumindest.
Begründet wird die geplante Reform unter anderem mit einem Rückgang der Zahl der Unternehmen mit Betriebsrat und der Zahl der Beschäftigten, deren Interessen durch sie vertreten werden. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hatte das Ende 2020 mit Zahlen belegt (siehe jW vom 28.12.2020).
Nicht einmal jedes zehnte Unternehmen mit mindestens fünf Beschäftigten hat einen Betriebsrat, und je kleiner die Firma ist, desto seltener kommt betriebliche Mitbestimmung vor: Knapp neun von zehn Betrieben mit über 500 Beschäftigten haben einen Betriebsrat, von denen mit 51...
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