Gebrochene Regel
Bundesarbeitsminister Heil legt Gesetzentwurf zu Reform betrieblicher Mitbestimmung vor. Initiative steht im Zeichen des Vorwahlkampfs. Kritik von Gewerkschaften
Oliver RastDie Zeit wird knapp. Hubertus Heil (SPD) dürfte einen Blick in das Vertragswerk der großen Koalition geworfen haben. In der im März 2018 unterzeichneten Regierungsvereinbarung zwischen SPD und Union steht der Satz: »Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern.« Wenn der Arbeitsminister noch vor der Bundestagswahl Ende September 2021 punkten will, muss er liefern.
Seit Mitte vergangener Woche kursiert nun ein sogenannter Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Der Titel: »Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte«, kurz: Betriebsrätestärkungsgesetz. Den 29 Seiten, die jW vorliegen, wurde zweierlei vorangestellt: Betriebsräte (BR) übernehmen wichtige Aufgaben im Unternehmen, und die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelte betriebliche Mitbestimmung – Vorsicht: Referentendeutsch – »sieht sich Herausforderungen ausgesetzt«. Dabei ist der erste Paragraph des 1952 in ...
Artikel-Länge: 4718 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 1,90 € wochentags und 2,30 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.